Krebsvorsorge

Als gesetzlich krankenversicherte Patientin haben Sie gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien einmal jährlich Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen: 

PAP - Test oder konventionelle Zytologie
Hierbei werden zwei Abstriche vom Muttermund abgenommen, auf einen Objekttäger ausgestrichen und in  Alkohol fixiert. Das Präparat wird dann zum Zytologen geschickt. Dieser färbt und beurteilt es. Das Ergebnis ist in der Regel innerhalb von 5-7 Tagen da. Sollte irgendeine Auffälligkeit gefunden werden, benachrichtigen wir Sie umgehend.
  • ab dem 20. Geburtstag:
    Blutdruckmessung, konventioneller Zellabstrich vom Muttermund (Zytologie/PAP-Test)
    Tastuntersuchung des inneren Genitales

  • ab dem 30. Geburtstag:
    zusätzliche Tastuntersuchung der Brust

  • ab dem 50. Geburtstag:
    zusätzliche rektale Tastuntersuchung
    Test auf okkultes Blut im Stuhl

zusätzlich – zeitbeschränkte Leistung:

  • ab dem 56. bis 66. Lebensjahr:
    Anspruch auf insgesamt 2 Darmspiegelungen (Früherkennungskoloskopien) im Abstand von 10 Jahren
    oder alle 2 Jahre ein Test auf okkultes Blut im Stuhl

  • ab dem 50. bis 69. Lebensjahr:
    Mammographie-Screening alle 2 Jahre, Sie bekommen eine Einladung per Post