CTG

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur angezeigt, wenn eine der nachfolgend aufgeführten Indikationen vorliegt:

  • Indikationen zur erstmaligen CTG − in der 26. und 27. Schwangerschaftswoche drohende Frühgeburt
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit